
AGB
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen Lumlight 2 OG und dem Aufgraggeber. im folgenden
dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn Lumlight2 OG dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
2 Angebote/Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lumlight2 OG behält sich das Recht vor, Aufträge wegen des Inhalts oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für
abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen. Bei Angeboten ohne Rabatt und Zahlung vor Buchungsbeginn gewähren wir zwei Prozent Skonto.
3 Verantwortlichkeit für Bildinhalte und Texte
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die unterschiedlichen Medien zur Verfügung gestellten Bild-, Text- und Filmunterlagen. LumLight 2 OG ist nicht verpflichtet, Aufträge darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. LumLight 2 OG übernimmt auch keine Verantwortung für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte. LumLight 2 OG behält sich vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4 Haftung
Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen des Auftraggebers übernimmt LmLight 2 OG eine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe nur, wenn der Auftrag oder die Änderung schriftlich rückbestätigt ist.
Die Verkehrszahlen des jeweiligen Projektionsstandorts oder ein nach Zahlen, Alter, Interessen definierbares Publikum beruht auf Auskünften der zuständigen Behörden oder des Veranstalters. LumLight 2 OG übernimmt dafür keine Haftung.
5 Auftrag, Stornierung
Der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch LumLight 2 OG zustande.
Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bei Projektionen und Sonderprojekte sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde bis zu zwei Monaten vor Beginn der Ausführung kostenfrei danach 20%. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ausführung werden 50 % der Schaltkosten, bis 2 Wochen vor Beginn 65 %, bis 1 Woche vor Beginn 80 % der Schaltkosten inklusive Produktion- und Handlingskosten in Rechnung gestellt.
Lumlight2 OG behält sich das Recht vor, von der Auftragsumsetzung Film- und Fotoaufnahmen zu produzieren. Lumlight2 OG bleibt demnach Urheber dieser Aufnahmen. Soweit diesbezüglich Rechte des Auftraggebers bestehen, beispielsweise an einzelnen Motiven, räumt der Auftraggeber der Lumlight2 OG das ausschließliche, unentgeltliche sowie das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung dieser Film- und Foto Aufnahmen für eigene Werbezwecke ein.
6 Graphische Gestaltung
Die graphische Gestaltung der zu fertigenden reprofähigen Vorlage übernimmt der Auftraggeber. Er stellt die reprofähige Vorlage Lumlight 2 OG spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn zur Verfügung. Ausnahme sind Sondervereinbarungen. Die Einstellungen in der Umsetzung übernimmt LumLight 2 OG. Die Kosten wie z.B. Laser und Drohnen Programmierung können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei digitaler Anlieferung gelten spätestesn 2 Tage vor Schaltungsbeginn.
Änderungen des Werbemotivs kann LumLight 2 OG nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Tage vor Beginn der Projektion bei LumLight 2 OG vorliegen. Ausnahme sind Sondervereinbarungen. Mehrkosten für etwaige Änderungen trägt der Auftraggeber.
Beanstandungen sind spätestens 3 Tage nach Beginn der Projektion geltend zu machen.
7 Motivvorlage
Lumlight2 OG ist berechtigt, innerhalb der Motivvorlage zu Zwecken der Eigenbewerbung einen Hinweis auf die Firma sowie aktuelle Internetadresse von Lumlight2 OG aufzunehmen, wobei der Inhalt der Motivvorlage durch den Hinweis nicht erheblich beeinträchtigt werden darf. Der Partner erklärt sein Einverständnis, dass Lumlight2 OG die hergestellte Motivvorlage zu Zwecken der Eigenwerbung auch nach Vertragsbeendigung verwenden darf.
8 Zahlung
Alle Zahlungsansprüche der Firma LumLight 2 OG sind ohne Abzug. Für Produktionen sofort nach Auftragserteilung, für Schaltungen/Buchungen 10 Tage vor Beginn der Schaltung/Buchung 100% vom Auftragswert. LumLight 2 OG ist berechtigt die Schaltung/Buchung erst vorzunehmen, wenn die Zahlung eingegangen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Firma LumLight 2 OG maßgebend. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.
LumLight 2 OG kann auch die Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen oder die weitere Schaltung/Buchung mit sofortiger Wirkung unterbrechen. Ansprüche kann der Auftraggeber daraus nicht herleiten.
9 Ausführung
LumLight 2 OG sichert eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nach Zeit, Ort und Umfang der Präsentation zu.
Für Störungen und/oder Unterbrechungen der Projektion infolge witterungsbedingter Einflüsse, technische Störungen, behördlicher Auflagen oder aus anderen behördlichen Gennehmigungs- Gründen, die von LumLight 2 OG nicht zu vertreten sind, hat LumLight 2 OG nicht einzustehen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen.
Sollte die Projektion der/das Dias/Video/Laser zu der vereinbarten Zeit aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, ist Lumlight 2 OG berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
10 Schadenersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Feldkirch/A.